Klare Beratung, wenn es darauf ankommt

Das deutsche Arbeitsrecht ist in einer Vielzahl von Gesetzen und Rechtsnormen geregelt und umfasst sowohl das Individualarbeitsrecht als auch das Kollektivarbeitsrecht. Das Individualarbeitsrecht betrifft das Rechtsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer – von der Begründung und Durchführung des Arbeitsverhältnisses bis zu dessen Beendigung. Das Kollektivarbeitsrecht regelt insbesondere das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. Für den Betriebsrat gibt es Mitbestimmungstatbestände, die von sozialen bis hin zu personellen und wirtschaftlichen Themenbereichen reichen. Wir beraten in sämtlichen Fragen des Arbeitsrechts und begleiten unsere Mandanten sowohl bei der Gestaltung und Umsetzung arbeitsrechtlicher Maßnahmen als auch bei Verhandlungen und Auseinandersetzungen vor dem Arbeitsgericht oder der Einigungsstelle.