Arbeitsrecht für Arbeitnehmer

Wir beraten Sie umfassend zu sämtlichen Fragen des Arbeitsverhältnisses – von der Begründung bis hin zur Beendigung. Dies reicht von rechtlichen Fragen zum Entgelt oder zum Urlaubsanspruch bis hin zur Vertretung im Kündigungsschutzprozess.

Das strukturelle Machtungleichgewicht zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zeigt sich besonders bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Eine außerordentliche Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis sofort, eine ordentliche Kündigung mit Ablauf der jeweiligen Kündigungsfrist: Sie müssen hier wesentliche Fristen im Blick behalten, um Ihre Rechte zu wahren. Viele kennen zwar die „3-Wochen-Frist“ nicht aber die „3-7-Tages-Frist“ bei Erhalt einer Kündigung. Hinzu kommt, dass auch Fristen gegenüber der Bundesagentur für Arbeit zu beachten sind, dessen Wahrung erforderlich ist, um eine Sperrzeit bei dem Arbeitslosengeld zu verhindern und um wesentliche Nachteile im Kündigungsschutzprozess zu vermeiden.

Kündigung erhalten? Wir prüfen Ihre Rechte.

Eine Kündigung müssen Sie nicht einfach hinnehmen. Viele Kündigungen sind aus formellen oder inhaltlichen Gründen angreifbar, etwa weil die falsche Person unterzeichnet, die Anhörung des Betriebsrats nicht oder fehlerhaft erfolgte oder weil kein ausreichender Kündigungsgrund vorliegt. Wir prüfen Ihre Kündigung, erheben bei Bedarf Kündigungsschutzklage und verhandeln entweder die Weiterbeschäftigung oder eine angemessene Abfindung.

Aufhebungsvertrag: Nicht unter Druck unterschreiben

Legt Ihnen Ihr Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag mit der Aufforderung vor, sich innerhalb kurzer Frist zu diesem endgültig zu erklären, sollten Sie diesen keinesfalls vorschnell unterschreiben.

Es droht eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld von bis zu zwölf Wochen. Wir prüfen, ob der Aufhebungsvertrag für Ihre individuelle Situation die richtige Lösung ist und überprüfen die dort enthaltenen Klauseln.

Abfindung: realistisch einschätzen, gezielt verhandeln

Einen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung gibt es in Deutschland nicht. In der Praxis werden Abfindungen dennoch häufig gezahlt, meist im Rahmen eines Kündigungsschutzverfahrens oder eines Aufhebungsvertrags.

Vertretung vor Gericht

Vertrauen Sie auch bei der Vertretung vor Gericht auf unsere Expertise. Sollten Sie von Anfang an die Weiterbeschäftigung; den Annahmeverzugslohn oder eine möglicherweise noch ausstehende Urlaubsabgeltung einklagen? Dies hängt von mehreren Faktoren ab und lässt sich nicht pauschal beantworten. Ihr Arbeitgeber macht Ihnen Druck sich auf eine andere Stelle zu bewerben? Was dies bedeutet und ob sie dem nachkommen müssen, erklären wir Ihnen gerne ausführlich in der Beratung.

Ihr nächster Schritt

Je früher wir Ihren Fall kennen, desto mehr Handlungsspielraum haben Sie. Vereinbaren Sie ein Erstgespräch, gerade bei einer Kündigung zählt jeder Tag.

Regelmäßig droht eine Sperrzeit, wenn Sie einen Aufhebungsvertrag unterschreiben, weil Sie dadurch Ihre Arbeitslosigkeit grundsätzlich selbst herbeiführen. Eine Sperrzeit kann jedoch entfallen, wenn ein sogenannter „wichtiger Grund” für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses vorliegt. Wir beraten Sie dazu, ob in Ihrem konkreten Fall ein wichtiger Grund vorliegt, und unterstützen Sie bei der Ausgestaltung des Aufhebungsvertrags, um das Risiko einer Sperrzeit zu verringern.

Bei einem durchschnittlichen Verdienst belaufen sich die Kosten auf etwa 1.500,00 Euro bis 1.800,00 Euro brutto. Nach Übersendung Ihrer Unterlagen können wir die voraussichtlichen Kosten näher beziffern.

Regelmäßig nur 3 Wochen. Eine nachträgliche Zulassung der Klage ist nur in Ausnahmefällen möglich. Wird die Kündigungsschutzklage nicht innerhalb von 3 Wochen erhoben, können Sie – abgesehen von wenigen Ausnahmefällen – grundsätzlich nicht mehr gegen die Kündigung vorgehen. Die Kündigung gilt dann als von Anfang an rechtswirksam.

Im ersten Moment sollten Sie unbedingt Ruhe bewahren und sich unverzüglich arbeitssuchend melden. Erfolgt die Arbeitssuchendmeldung nicht rechtzeitig, kann dies nicht nur zu einer einwöchigen Sperrzeit, sondern auch zu Nachteilen im Prozess führen. Auch sollten Sie genau dokumentieren, welche Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis noch offen sind (z.B. Urlaubstage, Bonusansprüche, Zeugnis). In vielen Fällen gelten Ausschlussfristen, die unbedingt zu beachten sind.

Wie hoch die Kosten letztlich ausfallen, hängt maßgeblich von Ihrem Gehalt und dem Streitwert des Verfahrens ab. Dieser wird in der Regel erst am Ende des gerichtlichen Verfahrens festgesetzt. Nach unserer Erfahrung müssen Sie mit Kosten in Höhe von etwa 3.000,00 bis 3.500,00 Euro brutto rechnen. Nach Übersendung Ihrer Unterlagen können wir die voraussichtlichen Kosten näher beziffern.

Sofern Sie rechtsschutzversichert sind, übernimmt Ihre Rechtsschutzversicherung grundsätzlich den überwiegenden Teil der Kosten, abgesehen von einem vereinbarten Selbstbehalt. Dabei ist zu beachten, dass sich die Anwaltskosten erhöhen, wenn im Verfahren weitere streitige Themen hinzukommen (z. B. Bonusansprüche oder das Arbeitszeugnis). Die Übernahme solcher Kosten wird von der Rechtsschutzversicherung oftmals abgelehnt, die Sie dann selbst tragen müssten.

Wir benötigen in einem ersten Schritt eine Kopie Ihres Arbeitsvertrags einschließlich sämtlicher Zusatzvereinbarungen sowie eine Kopie Ihrer letzten Lohnabrechnung. Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, benötigen wir zudem den Namen der Versicherungsgesellschaft; Ihre Versicherungsnummer und soweit bereits vorhanden auch die Schadensnummer.