Wie können wir Ihnen helfen?

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Zusammenarbeit mit uns

Vom Zeitpunkt der ersten Kontaktanfrage ist Ihr direkter Ansprechpartner stets einer der beiden Gründungspartner. Wir stehen Ihnen als Kontaktperson während des Mandats persönlich zur Verfügung.

Wir legen großen Wert auf schnelle Erreichbarkeit. Sollten Sie uns per E-Mail kontaktieren erhalten Sie eine erste Rückmeldung in der Regel innerhalb von 24 Stunden. Termine werden möglichst zeitnah vergeben.

Wir vertreten und beraten Sie deutschlandweit. Wir arbeiten digital und führen die meisten Beratungen per Video oder Telefon durch.

Erste Schritte

Wir sind in der Regel von Montag bis Freitag von 09:00 Uhr bis 19:00 Uhr für Sie erreichbar. In dringenden Notfällen stehen wir selbstverständlich auch außerhalb dieser Zeiten zur Verfügung. Sie erreichen uns am einfachsten per E-Mail an info@aw-law.de oder über das Kontaktformular auf unserer Webseite.

In der ersten Kontaktaufnahme schildern Sie uns kurz Ihr Anliegen. Wir werden uns sodann mit Ihnen in Verbindung setzen, gegebenenfalls weitere Unterlagen anfragen und mit Ihnen ein Erstberatungsgespräch vereinbaren. Da bereits die anwaltliche Erstberatung erfahrungsgemäß mit Einarbeitungszeit in Ihr Anliegen verbunden ist, erheben wir hierfür in der Regel eine Gebühr von 190,00 € (netto). Im Erstberatungsgespräch klären wir Ihre rechtliche Situation, Ihre Optionen und die voraussichtlichen Kosten für die weitere Mandatsbearbeitung. Sollten Sie sich anschließend dafür entscheiden, dass wir gemeinsam für Ihre Rechte kämpfen, übersenden wir Ihnen eine Mandats- und Vergütungsvereinbarung sowie eine Handlungsvollmacht. Danach legen wir direkt los. Sie haben im laufenden Mandat immer einen festen Ansprechpartner und werden über jeden relevanten Schritt informiert.

Damit wir uns optimal auf das Erstberatungsgespräch vorbereiten können, benötigen wir vorab eine Schilderung Ihres Anliegens sowie alle die mit Ihrem Anliegen im Zusammenhang stehenden relevanten Unterlagen (z.B. Mietvertrag, Arbeitsvertrag, Kündigung, Korrespondenz). Schicken Sie uns diese Unterlagen gerne vorab per E-Mail. Dann können wir uns vorbereiten und das Erstberatungsgespräch effizient gestalten.

Kosten & Honorar

Vorwegstellen möchten wir, dass wir stets eine transparente Kommunikation über die anfallenden Kosten pflegen. Die Höhe der Kosten hängt vom Umfang unserer Tätigkeit ab. Grundsätzlich rechnen wir nach Stundensatz ab. Im Einzelfall bieten wir aber auch ein Pauschalhonorar oder eine Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Bei Arbeitnehmern rechnen wir hingegen häufig nach den gesetzlichen Gebühren entsprechend dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab.

Wenn Sie uns erstmalig kontaktieren und zunächst nur Ihre Angelegenheit schildern, fällt vereinfacht gesagt die gesetzliche Erstberatungsgebühr in Höhe von 190,00 € (netto) an (§ 34 Abs. 1 RVG). Bitte beachten Sie: Betrifft die Beratung unterschiedliche Angelegenheiten, können mehrere Beratungsgebühren anfallen. Wir vereinbaren mit unseren Mandanten eine Vergütungspauschale, die unabhängig von der Erstberatungsgebühr anfällt und nicht auf weitere Gebühren angerechnet wird. Betrifft unsere Beratung unterschiedliche Angelegenheiten, kann die Vergütungspauschale entsprechend mehrfach anfallen. Unsere Vergütungspauschale wird von Rechtsschutzversicherungen vereinzelt übernommen, in der Regel jedoch nicht. Wir klären daher gerne frühzeitig mit Ihnen, welche Kosten von Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen werden.

Leider nein. Zum einen sehen viele Versicherungsverträge einen Selbstbehalt vor. Die konkrete Höhe hängt von Ihrem Vertrag ab. Diesen müssen Sie – unabhängig vom Ausgang des Verfahrens – selbst tragen. Zum anderen kommt es häufiger vor, dass im Laufe des Verfahrens neben der ursprünglich Klageforderung weitere Themen diskutiert werden. Stellen Sie sich vor, Ihnen fällt ein, dass noch eine weitere Forderung offen ist (z.B. ein Bonusanspruch). Dies kann dazu führen, dass ein sogenannter Vergleichsmehrwert anfällt. Hier kommt es regelmäßig zu Auseinandersetzungen mit der Versicherung. Wir setzen uns daher konsequent dafür ein, dass die Versicherung auch diese zusätzlichen Kosten übernimmt. Sollte die Versicherung die Kosten dennoch nicht übernehmen, sind diese von Ihnen selbst zu tragen.

Noch eine Frage?

Wenn Sie keine passende Antwort gefunden haben, melden Sie sich einfach direkt bei uns. Wir antworten in der Regel innerhalb von 24 Stunden.