Arbeitsrecht für Arbeitgeber

Wir unterstützen Sie in sämtlichen arbeitsrechtlichen Fragestellungen. Besondere Schwerpunkte unserer arbeitsrechtlichen Beratung stellen folgende Bereiche dar:

Arbeitsrecht für Arbeitgeber – rechtssicher entscheiden

Angefangen bei der Vorbereitung der Bewerbungsprozesse über die Begründung des Arbeitsverhältnisses bis hin zu dessen Beendigung gibt es zahlreiche Fallstricke zu beachten. So gilt es bereits bei der Stellenausschreibung, gesetzliche Vorgaben einzuhalten und mögliche Fehlerquellen bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen (z. B. beim vertraglichen Mehrurlaub, bei Überstundenklauseln oder bei Ausschlussfristen) zu kennen.

Werden diese Vorgaben nicht beachtet, kann dies schnell teuer werden. Dies beginnt bereits bei der Vorbereitung der Bewerbungsprozesse. Entspricht eine Stellenausschreibung nicht den gesetzlichen Vorgaben, kann dies schnell zu Entschädigungsansprüchen führen.

Auch Arbeitsverträge können dazu beitragen, wirtschaftliche Risiken frühzeitig zu begrenzen – etwa durch eine geschickte Regelung des Verfalls des vertraglichen Mehrurlaubs, einer wirksamen Überstundenklausel oder auch von sogenannten Ausschlussfristen. Besonders bei Ausschlussfristen besteht eine ausgeprägte Kasuistik des Bundesarbeitsgerichts, die es zu beachten gilt.

Trennungsmanagement

Soll oder, besser gesagt, muss sich ein Arbeitgeber von einem Mitarbeiter trennen, ist dies für beide Parteien häufig ein unschöner Weg. Hier gibt es mehrere Möglichkeiten, angefangen beim Abschluss eines Aufhebungs- oder Abwicklungsvertrags bis hin zum Ausspruch einer Kündigung.

Welcher Weg gewählt werden sollte, lässt sich nicht pauschal beantworten. Denn es kommt, wie so häufig, auf den jeweiligen Einzelfall an. Dabei spielen verschiedene Aspekte eine Rolle – angefangen bei der Schwere des Pflichtverstoßes bis hin zu den sozialrechtlichen Folgen für den Arbeitnehmer, die auch aus Arbeitgebersicht im Blick behalten werden müssen.

In der Praxis wird gerne auf bestimmte Formulierungen zurückgegriffen, um eine Sperrzeit für den Arbeitnehmer bei dem Arbeitslosengeld zu vermeiden und den Abschluss eines Aufhebungsvertrags zu erreichen. Was dabei jedoch häufig nicht beachtet wird: Es kann eine Strafbarkeit wegen Sozialversicherungsbetrugs drohen. Und noch ein weiteres Beispiel aus der Praxis zeigt, welche Risiken mit dem Aufhebungsvertrag einhergehen können: Wenn es sich etwa um einen äußerst schwerwiegenden Verstoß handelt, haben Sie regelmäßig nur zwei Wochen Zeit, um die außerordentliche Kündigung auszusprechen (sogenannte „Kündigungserklärungsfrist”). Verpassen Sie diese Frist, kann die Kündigung allein aus diesem Grund unwirksam sein. Zeitlich erschwert wird das Ganze, wenn Sie vor Ausspruch der Kündigung noch den Betriebsrat anhören müssen. Auch dies muss bei der zeitlichen Planung berücksichtigt werden. Bei der Wahl der falschen Strategie könnten Sie wertvolle Zeit verlieren und dadurch die eigene Position zu schwächen.

Wir beraten Sie umfassend, damit dies nicht passiert und erarbeiten die richtige Trennungslösung für Ihren Fall.

Kündigungen rechtssicher aussprechen

Muss nun doch auf eine Kündigung zurückgegriffen werden, gibt es einige Besonderheiten zu beachten.

Fehler bei der Sozialauswahl, eine unterlassene oder fehlerhafte Betriebsratsanhörung oder einer Massenentlassungsanzeige sowie ein nicht tragfähiger Kündigungsgrund können zur Unwirksamkeit der Kündigung führen. Es gibt hier viele strategische Erwägungen die als Arbeitgeber getroffen werden können, um trotz der Vielzahl an Stolperfallen im Prozess die Oberhand zu gewinnen.

Hinzu kommt, dass auch bei der Unterzeichnung einer Kündigungserklärung regelmäßig Fehler passieren. Die Unterzeichnung durch eine nicht kündigungsberechtigte Person kann – insbesondere bei einer rechtzeitigen Zurückweisung durch den Arbeitnehmer – zur Unwirksamkeit der Kündigung führen. Auch bei der Zustellung können Fehler auftreten, die teuer werden können.

Vertretung vor Gericht

Sollte der Arbeitnehmer gegen die ausgesprochene Kündigung Kündigungsschutzklage eingereicht haben, beraten wir Sie umfassend zu Ihren Handlungsmöglichkeiten. Wir helfen Ihnen dabei, strategische Vorteile sinnvoll umzusetzen. Im Rahmen der Prozesstaktik kommt es zudem maßgeblich auch auf Ihre Risikobereitschaft an.

Sprechen Sie uns an

Je früher wir eingebunden sind, desto sicherer und günstiger lässt sich Ihr Anliegen lösen.