Vertragsrecht für Unternehmen

Verträge sind das Fundament Ihres Geschäfts. Ein präziser formulierter Vertrag verhindert Streit, verteilt Risiken fair und ist im Ernstfall durchsetzbar. Wir gestalten, prüfen und verhandeln Verträge für mittelständische Unternehmen und Einzelunternehmer, praxisnah und wirtschaftlich gedacht in sämtlichen Bereichen.

Arbeits- und Mietrecht

Sie benötigen als Arbeitgeber einen Arbeitsvertrag oder als Vermieter einen Mietvertrag? Wir kennen die Fallstricke, die es dabei zu beachten gilt.

Sowohl im Arbeitsrecht als auch im Mietrecht bestehen zwingende Schutzmechanismen zugunsten von Arbeitnehmern bzw. Mietern. Die entsprechenden Regelungen stellen regelmäßig Allgemeine Geschäftsbedingungen dar und müssen daher einer Inhaltskontrolle standhalten. Fundierte Kenntnisse der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und des Bundesgerichtshofs sind hierbei unerlässlich.

Im Arbeitsrecht sind beispielsweise die rechtlichen Grenzen bei der Ausgestaltung von Rückzahlungsklauseln für Ausbildungskosten, Freiwilligkeitsvorbehalten, Überstundenabgeltungsklauseln und Ausschlussfristen zu beachten.

Vermieter müssen insbesondere darauf achten, dass ihre „Schönheitsreparaturklauseln” mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im Einklang stehen, die rechtlichen Vorgaben für Nebenkostenabrechnungen eingehalten werden und die Besonderheiten der Gewerbe- bzw. Wohnraummiete berücksichtigt werden.

Vertragsgestaltung

Wir beraten auch zu Liefer-, Dienstleistungs-, Kooperations- und Rahmenverträgen. Wir formulieren Verträge, die zu Ihrem Geschäftsmodell passen und die entscheidenden Punkte klar regeln – vom Leistungsumfang und der Vergütung über Fristen bis hin zu Kündigung und Haftung im Innen- und Außenverhältnis.

Wir begleiten Sie bei Ihren Vertragsverhandlungen und achten dabei insbesondere auf Haftungsbegrenzungen, Vertragsstrafen, Möglichkeiten zum Ausschluss der Gewährleistung sowie auf den richtigen Gerichtsstand und das anwendbare Recht.

Daneben gelten im Geschäftsverkehr zwischen Kaufleuten besondere Regelungen des Handelsgesetzbuchs, etwa zur Untersuchungs- und Rügepflicht beim Handelskauf oder zur Wirkung eines kaufmännischen Bestätigungsschreibens. Auch diese Besonderheiten berücksichtigen wir bei der Ausgestaltung Ihrer Vertragsmuster.

IT-Verträge

Wir beraten Sie auch bei Projekten im IT-Bereich. Hierzu gehören unter anderem sogenannte Software-as-a-Service-Verträge („SaaS-Verträge”). Die Besonderheit liegt darin, dass hier regelmäßig verschiedene Vertragstypen aufeinandertreffen, deren besondere Haftungsregelungen miteinander in Einklang zu bringen sind.

Vertragsstörungen und Durchsetzung

Liefert ein Partner nicht, mangelhaft oder zu spät, kommt es auf schnelles, rechtssicheres Handeln an. Wir prüfen Ihre Ansprüche bei Leistungsstörungen, setzen sie außergerichtlich durch und vertreten Sie bei Bedarf vor Gericht.

Sprechen Sie uns an

Ob einzelnes Vertragswerk oder wiederkehrende Vertragsmuster für Ihren Betrieb: Wir richten die Verträge auf Ihre Branche und Ihre Risiken aus.