Leistungsspektrum für Unternehmen und Gesellschafter

Wir beraten Unternehmen und Gesellschafter in allen Phasen der Existenz eines Unternehmens. Von der Gründung, über das Alltagsgeschäft, bei Auseinandersetzungen und schwierigen Zeiten, bis zur Beendigung.

Auszug unserer handels- und gesellschaftsrechtlichen Beratung

Unternehmensgründung

Wir unterstützen Sie bei der Gründung von inländischen Personen- und Kapitalgesellschaften (z.B. eGbR, OHG, KG, GmbH & Co. KG, GmbH oder AG) und helfen Ihnen bei der Frage nach der geeigneten Gesellschaftsform. Hierbei spielen Kapitalbedarf, Haftung, Flexibilität, Mitbestimmung und Nachfolgefähigkeit eine entscheidende Rolle. Gemeinsam evaluieren wir die für Sie passende Gesellschaftsform nach Ihren Bedürfnissen. Wir entwerfen den passenden Gesellschaftsvertrag (Satzung) und begleiten Sie beim gesamten Gründungsprozess.

M&A

M&A steht für Mergers & Acquisitions – auf Deutsch „Fusionen und Übernahmen”. Der Begriff umfasst sämtliche Transaktionen, bei denen Unternehmen oder Unternehmensteile den Eigentümer wechseln oder zusammengeführt werden (z.B. Unternehmenskäufe, Fusionen, Joint Ventures, Carve-outs). Wir beraten sowohl Käufer als auch Verkäufer eines Unternehmens. Wir führen die rechtliche Prüfung („Due Diligence”) des Zielunternehmens durch und gestalten und verhandeln die für die Transaktion erforderlichen Verträge (z.B. Share Purchase Agreement, Asset Purchase Agreement).

Corporate Governance

Corporate Governance bezeichnet den rechtlichen und faktischen Ordnungsrahmen für die Leitung und Überwachung eines Unternehmens – also die Frage, wer welche Entscheidungen trifft, wer sie kontrolliert und wem gegenüber Rechenschaft abgelegt wird. Wir unterstützen Unternehmen und Gesellschafter bei der Gestaltung und Umsetzung ihrer unternehmerischen Strategie.

Organhaftung

Wir beraten Unternehmen und Gesellschafter bei Pflichtverletzungen von Gesellschaftsorganen (Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsräte) und begleiten sie bei der Durchsetzung von Haftungsansprüchen.

Unternehmensverträge

Wir beraten Unternehmen bei Unternehmensverträgen (z.B. Beherrschungsvertrag, Gewinnabführungsvertrag, Cash-Pooling) und gestalten den für die jeweilige Unternehmensstruktur passenden Vertrag.

Um- und Restrukturierung von Gesellschaften

Wir begleiten Unternehmen bei der Neuordnung ihrer Unternehmensstruktur, zum Beispiel mit Hilfe von Umwandlungsmaßnahmen (z.B. Formwechsel, Verschmelzung, Spaltung, Anwachsung).

Gesellschafterberatung

Wir begleiten und vertreten Gesellschafter bei Gesellschafter- und Hauptversammlungen. Durch formal ordnungsgemäß gefasste Beschlüsse werden Anfechtungsrisiken minimiert.

Wir beraten und begleiten Gesellschafter bei Gesellschafterstreitigkeiten (z.B. Ausschluss, Einziehung, Beschlussmängelklagen). Unser Ziel ist es, bereits durch präventive Vertragsgestaltung (im Gesellschaftsvertrag oder durch Gesellschaftervereinbarungen) streitige Auseinandersetzungen zwischen den Gesellschaftern durch Konfliktlösungsmechanismen zu vermeiden.