Leistungsspektrum für Vorstände, Geschäftsführer und Aufsichtsräte

Wir beraten Vorstände, Geschäftsführer oder Aufsichtsräte von der Bestellung, über das Alltagsgeschäft, bei Auseinandersetzungen und Haftungsthemen bis zur Beendigung der Organstellung.

Gesellschafterversammlungen

Formfehler und inhaltliche Fehler führen schnell zur Anfechtbarkeit oder Nichtigkeit von Beschlüssen – mit teils existenziellen Folgen für das Unternehmen. Schon die Einladung selbst ist fehleranfällig. Darüber hinaus sind Beschlussfähigkeit und etwaige Mehrheitserfordernisse sowie Stimmverbote zu beachten. Wir unterstützen Geschäftsführer bei der Vorbereitung und rechtssicheren Durchführung von Gesellschafterversammlungen.

Aufsichtsrats- oder Beiratssitzungen

Wir unterstützen Sie bei der rechtssicheren Vorbereitung von Aufsichtsrats- oder Beiratssitzungen und begleiten Sie bei der Durchführung, um Ihre rechtlichen Interessen durchzusetzen.

Corporate Governance

Corporate Governance bezeichnet den rechtlichen und faktischen Ordnungsrahmen für die Leitung und Überwachung eines Unternehmens – also die Frage, wer welche Entscheidungen trifft, wer sie kontrolliert und wem gegenüber Rechenschaft abgelegt wird. Wir beraten Vorstände und Geschäftsführer sowie Aufsichtsräte und Beiräte zu sämtlichen Fragestellungen zur Unternehmensführung, -steuerung und -kontrolle. Wir entwickeln passgenaue interne Richtlinien wie Geschäftsordnungen oder Delegationen.

Organpflichten und Organhaftung

Bei Pflichtverletzung, insbesondere bei Verstößen gegen Sorgfalts-, Legalitäts- oder Organisationspflichten, kann eine persönliche Haftung entstehen. Es wird grundsätzlich zwischen der Haftung des Organs gegenüber der Gesellschaft (Innenhaftung) und der Haftung gegenüber Dritten (Außenhaftung) unterschieden. Wir helfen Ihnen sicherzustellen, dass unternehmerische Entscheidungen stets im Einklang mit den gesellschaftsrechtlichen Pflichten getroffen werden, und schaffen so die Basis, um Haftungsrisiken zu vermeiden. Bei einem bereits realisierten Haftungsrisiko übernehmen wir die Prüfung der Zulässigkeit des Organverhaltens und begleiten Sie bei der Abwehr unberechtigter Organhaftungsansprüche.